Pro Person und Nacht
Aufenthaltsabgabe
Seit 01.12.2024 beträgt die Ortstaxe € 2,60 pro Person und Nacht.
Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden, sind von der Aufenthaltsabgabe/Ortstaxe befreit.
Für alle Anreisen im Kalenderjahr 2025 gilt: Kinder, die 2010 oder später geboren sind, sind Ortstaxe-frei. (JHG 2009 bezahlt)
Für alle Anreisen im Kalenderjahr 2026 gilt: Kinder, die 2011 oder später geboren sind, sind Ortstaxe-frei. (JHG 2010 bezahlt)
Und so verschiebt sich der Geburtsjahrgang jedes Jahr nach oben.